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Hinweise
für den Tierarzt zur
Erstellung von
Röntgenaufnahmen für die
ED-Auswertung
(mit
freundlicher Genehmigung
von Roman Thissen, Alzey
- SHV-Auswertestelle)
Mindestalter
des Hundes zum Zeitpunkt
der Röntgenaufnahme:
Die
Röntgenaufnahme bitte
unbedingt unveränderbar
gut kennzeichnen mit:
- Rasse
- Name
- Geschlecht
- Wurftag
- Zuchtbuch-Nummer
- Täto- bzw. Chipnummer des Hundes
- Datum
der Röntgenaufnahme
- Besitzer
des Hundes
- Seitenmarkierung
mit R oder L vornehmen
Es müssen
Röntgenaufnahmen von
beiden
Ellenbogengelenken
angefertigt werden.
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a) in
seitlicher
Lagerung
(ML) mit 45°
gebeugtem
Gelenk
b) in
gestreckter
Lagerung
(AP) |
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Die
Aufnahmen müssen von
bester technischer
Qualität sein. Die klare
Darstellung des
Processus anconeus und
des medialen
Gelenkspaltes sind
besonders wichtig.

Bewertungsgrade der ED:
ED-0: kein
Hinweis für ED
ED-1: Übergangsform
ED-2: mittel
ED-3: schwer
ED-0 und
ED-1 Hunde dürfen
uneingeschränkt
miteinander verpaart
werden.
Mit
Hunden, die ED-2 und
ED-3 haben, darf nicht
gezüchtet werden!
Bei
Großrassen muss VOR der
Zuchtzulassung die ED-Auswertung
erfolgt sein!
 
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