Hinweise zur ED-Auswertung

 

 

Hinweise für den Tierarzt zur Erstellung von Röntgenaufnahmen für die ED-Auswertung
(mit freundlicher Genehmigung von Roman Thissen, Alzey - SHV-Auswertestelle)

 

 

Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Röntgenaufnahme:

 

Die Röntgenaufnahme bitte unbedingt unveränderbar gut kennzeichnen mit:

 

Rasse

Name

Geschlecht

Wurftag

Zuchtbuch-Nummer

Täto- bzw. Chipnummer des Hundes

Datum der Röntgenaufnahme

Besitzer des Hundes
 

Seitenmarkierung mit R oder L vornehmen

 

Es müssen Röntgenaufnahmen von beiden Ellenbogengelenken angefertigt werden.

 

a) in seitlicher Lagerung (ML) mit 45°
gebeugtem Gelenk

 

b) in gestreckter Lagerung (AP)

 

Die Aufnahmen müssen von bester technischer Qualität sein. Die klare Darstellung des Processus anconeus und des medialen Gelenkspaltes sind besonders wichtig.

 

 

Bewertungsgrade der ED:

 

ED-0:  kein Hinweis für ED

 

ED-1:  Übergangsform

 

ED-2:  mittel

 

ED-3:  schwer

 

ED-0 und ED-1 Hunde dürfen uneingeschränkt miteinander verpaart werden.

Mit Hunden, die ED-2 und ED-3 haben, darf nicht gezüchtet werden! 

 

Bei Großrassen muss VOR der Zuchtzulassung die ED-Auswertung erfolgt sein!

 


 

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