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Hinweise
für den Tierarzt zur
Erstellung von
Röntgenaufnahmen für die
HD-Auswertung
(mit
freundlicher Genehmigung
von Roman Thissen, Alzey
- SHV-Auswertestelle)
Mindestalter
des Hundes zum Zeitpunkt
der Röntgenaufnahme:
12 Monate
Die
Röntgenaufnahme bitte
unbedingt
unveränderbar gut
kennzeichnen mit:
- Rasse
- Name
- Geschlecht
- Wurftag
- Zuchtbuch-Nummer
- Täto-
bzw. Chipnummer des
Hundes
- Datum
der Röntgenaufnahme
- Besitzer
des Hundes
- Seitenmarkierung
mit R oder L vornehmen
Dazu muss
Skribor- oder x-Rite
Verfahren verwendet
werden.
Die
Röntgenaufnahme soll
folgende Anforderung
erfüllen:
Symmetrische Lagerung
mit gut gestreckten
parallel gelagerten
Hintergliedmaßen, die so
nach innen eingedreht
werden sollten, dass die
Kniescheibe exakt
zwischen die
Femur-kondylen projeziert
sind.
Sollte
die korrekte Lagerung
nicht gelingen oder die
Form der Hüfte nach
Ihrer Meinung schwer
einzuordnen sein, sollte
eine gebeugte Aufnahme (Froschstellung)
zusätzlich angefertigt
werden.
Bitte nur
Röntgenaufnahmen von
guter technischer
Qualität mit guten
Kontrasten zur HD-Auswertung
einreichen.

Bewertungsgrade der HD:
A1 und
A2: kein Hinweis für
HD
B1 und
B2: Übergangsform (verdächtig
für HD)
C1 und
C2: leichte HD
D1 und
D2: mittlere HD
E1 und
E2: schwere HD
Hunde mit
dem Ergebnis HD-A und
HD-B dürfen
uneingeschränkt
miteinander verpaart
werden.
HD-C
Hündinnen dürfen nur mit
einem HD-A Rüden
verpaart werden. HD-C
Rüden dürfen nicht zur
Zucht verwendet werden!
Mit HD-D
und HD-E Hunden darf
generell nicht gezüchtet
werden!
Bei
Großrassen muss VOR der
Zuchtzulassung die HD-Auswertung
erfolgt sein!
Bei
Kleinrassen wird die HD-Untersuchung
empfohlen!
 
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