Hinweise zur HD-Auswertung

 

 

Hinweise für den Tierarzt zur Erstellung von Röntgenaufnahmen für die HD-Auswertung
(mit freundlicher Genehmigung von Roman Thissen, Alzey - SHV-Auswertestelle)

 

 

Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Röntgenaufnahme: 12 Monate

 

Die Röntgenaufnahme bitte unbedingt unveränderbar gut kennzeichnen mit:

 

- Rasse

- Name

- Geschlecht

- Wurftag

- Zuchtbuch-Nummer

- Täto- bzw. Chipnummer des Hundes

- Datum der Röntgenaufnahme

- Besitzer des Hundes
 

- Seitenmarkierung mit R oder L vornehmen

 

Dazu muss Skribor- oder x-Rite Verfahren verwendet werden.

 

Die Röntgenaufnahme soll folgende Anforderung erfüllen:

 

Symmetrische Lagerung mit gut gestreckten parallel gelagerten Hintergliedmaßen, die so nach innen eingedreht werden sollten, dass die Kniescheibe exakt zwischen die Femur-kondylen projeziert sind.

 

Sollte die korrekte Lagerung nicht gelingen oder die Form der Hüfte nach Ihrer Meinung schwer einzuordnen sein, sollte eine gebeugte Aufnahme (Froschstellung) zusätzlich angefertigt werden.

 

Bitte nur Röntgenaufnahmen von guter technischer Qualität mit guten Kontrasten zur HD-Auswertung einreichen.

 

 

 

Bewertungsgrade der HD: 

 

A1 und A2:   kein Hinweis für HD

 

B1 und B2:   Übergangsform (verdächtig für HD)

 

C1 und C2:   leichte HD

 

D1 und D2:   mittlere HD

 

E1 und E2:   schwere HD

 

Hunde mit dem Ergebnis HD-A und HD-B dürfen uneingeschränkt miteinander verpaart werden.

HD-C Hündinnen dürfen nur mit einem HD-A Rüden verpaart werden. HD-C Rüden dürfen nicht zur Zucht verwendet werden!

 

Mit HD-D und HD-E Hunden darf generell nicht gezüchtet werden!

 

Bei Großrassen muss VOR der Zuchtzulassung die HD-Auswertung erfolgt sein!

 

Bei Kleinrassen wird die HD-Untersuchung empfohlen!

 

 


 

Zurück zum Zuchtbuchamt

Zurück zur Hauptseite

© 2010
SHV e. V. - Webmaster -